Pflegende Angehörige sollen durch zusätzliche Leistungen entlastet und der Verbleib der zu betreuenden Patienten in der häuslichen Umgebung gesichert werden. Dafür hat der Gesetzgeber das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz nach § 45 a ff ins Leben gerufen. Es beinhaltet Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf. Der berechtigte Personenkreis erhält pro Monat einen zusätzlichen Betreuungsbetrag in Höhe von 100Euro (Grundbetrag) bzw. 200Euro (erhöhter Betrag) festgesetzt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Dieser beurteilt die Einschränkung der Alltagskompetenz anhand 13 definierter Kriterien. Die zusätzlichen Leistungen sind nicht zwingend an eine Pflegestufe gebunden. Voraussetzung für die Gewährleistung sind:
1. Personen mit demenzbedingten Funktionsstörungen
2. Personen mit geistigen Behinderungen
3. Personen mit psychiatrischen Erkrankungen
und
4. Personen der Pflegestufen I bis III, wenn erhöhter Betreuungsbedarf festgestellt wurde
5. Personen der so genannten Pflegestufe 0 (Personen mit Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, der jedoch nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht.)
Werden die Mittel im Kalenderjahr nicht vollständig ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Der zusätzliche Betreuungsbetrag ist zweckgebunden einsetzbar für:
1. Tages- und Nachtpflege
2. Kurzzeitpflege
3. Angebote durch zugelassene Pflegedienste. Dies beinhaltet Einzel- oder Gruppenbetreuung jedoch keine Leistungen der Grundpflege, sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Wir bieten Ihnen diese Angebote durch einen Pool ehrenamtlicher, gut ausgebildeter Helfer, Zivildienstleistender und Fachkräften. Unsere engagierten Mitarbeiter betreuen Ihre Lieben mit Einfühlungsvermögen und viel Geduld zu Hause bei Gesprächen, Spielen, Vorlesen, Gedächtnistraining, Spaziergängen oder sind einfach nur da.
Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Bereichsleitungen in Murnau, Schongau und Weilheim oder direkt bei Frau Petra Kirschke-Smirr
Telefon 08803 / 63 33 - 136 oder über
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