Sozialstation Pfaffenwinkel

Pflegestufen

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WER IST VERSICHERT?

Alle Personen, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind automatisch auch in der Pflegekasse ihrer Krankenkasse.
Personen, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, können zwischen der sozialen oder der privaten Pflegeversicherung wählen.

WER IST PFLEGEBEDÜRFTIG?

Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die

  • wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
  • für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
  • auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens 6 Monate

in erheblicher oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Zu den gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens zählen:

KÖRPERPFLEGE
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung

ERNÄHRUNG
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Aufnahme der Nahrung

MOBILITÄT
Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG
Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung

PFLEGESTUFEN

Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) eine der nachfolgend genannten Pflegestufen fest:

PFLEGESTUFE 1
Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich Hilfsbedarf besteht bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe in der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden.
Dabei muss der Zeitaufwand mindestens 1,5 Stunden tgl. betragen, wobei 45 Minuten davon für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.

PFLEGESTUFE 2
Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, bei einem mind. dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten erforderlichen Hilfebedarf bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden.
Dabei muss der Zeitaufwand mindestens 3 Stunden tgl. betragen, wobei 2 Stunden davon für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.

PFLEGESTUFE 3
Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass jederzeit eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muß, weil der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anfällt (Rund um die Uhr Betreuung).
Dabei muss der Zeitaufwand mindestens 5 Stunden tgl. betragen, wobei 4 Stunden davon für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.

Die Zuordung zu einer Pflegestufe bzw. die Anerkennung als Härtefall und die Bewilligung von Leistungen können für die Dauer von maximal 3 Jahren befristet werden und enden dann mit Ablauf der festgesetzten Frist. Die Befristung erfolgt dann wenn nach Einschätzung des MDK mit einer Verringerung des Hilfsbedarfs zu erwarten ist.

LEISTUNGEN

Die Leistungen der Pflegekassen richten sich zum einen nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und zum anderen kann unter folgenden Leistungen gewählt werden:

PFLEGESACHLEISTUNG
Pflegebedürftige, die in ihrem eigenen oder in einem fremden Haushalt gepflegt werden, erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegesachleistung. Sie werden z. B. durch Pflegekräfte der Ökumenischen Sozialstation erbracht.

PFLEGESTUFE   ab 01.01.2010
monatlich bis zu
ab 01.01.2012
monatlich bis zu
STUFE 1   440€ 450€
STUFE 2   1.040€ 1.100€
STUFE 3   1.510€ 1.550€
für Härtefälle bis zu 1.918€      


PFLEGEGELD
Anstelle der häuslichen Pflege durch die Sozialstation kann auch Pflegegeld beantragt werden. Dies setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson selbst sicherstellt. Pflegeperson in diesem Sinne ist, wer nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegt.

PFLEGESTUFE   ab 01.01.2010
monatlich bis zu
ab 01.01.2012
monatlich bis zu
STUFE 1   225€ 435€
STUFE 2   430€ 440€
STUFE 3   685€ 700€


Pflegegeldbezieher sind verpflichtet, einen Beratungsbesuch durch einen ambulanten Pflegedienst, z. B. der Ökumenischen Sozialstation, abzurufen. In den Stufen 1 und 2 mindestens einmal halbjährlich, in der Stufe 3 mindestens einmal vierteljährlich. Der Beratungsbesuch dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der Pflegeperson. Die Kosten eines Beratungsbesuchs werden von der zuständigen Pflegekasse getragen.

KOMBINATIONSLEISTUNG
Der Pflegebedürftige kann die Leistungen nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombinieren. Es können z.B. 40% Pflegegeld und 60% Sachleistungen gewählt werden. An die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistungen in Anspruch genommen werden, ist der Pflegebedürftige in der Regel 6 Monate lang gebunden. Sollte sich die Pflegestufe ändern, ist ein Wechsel auch innerhalb dieser Zeit möglich.

Wir beraten Sie gerne über die im Einzelfall sinnvolle Wahl der Leistungen, bzw. Kombination. Rufen Sie uns an:

  • Frau Gampe (Peißenberg) Tel. 08803 - 63 33-147
  • Frau Lutz-Weberpals (Weilheim) Tel. 0881 - 92 79 799
  • Frau Weber (Schongau) Tel. 08861 - 24 04 00
  • Frau Wittich (Murnau) Tel. 08841 - 62 00 40

 

 
  • Gruß

  • Kontakt

  • Spenden

Liebe Freunde und Kunden,
die Ökumenische Sozialstation unterstützt und pflegt hilfsbedürftige Menschen im Pfaffenwinkel seit über 30 Jahren. Unsere Dienstleistungen gelten als vorbildlich, nicht zuletzt, weil wir stets den Menschen in den Mittelpunkt stellen- so wie es auch die Präambel unser Qualitätsziel fordert: “Nach unserem christlichen Verständnis ist der Mensch Geschöpf und Ebenbild Gottes mit einmaliger unverwechselbarer Würde. Leben ist Wandel und Entwicklung lebenslang. Caritas ist Liebe- und gibt Antwort, indem sie dieses christliche Menschenbild in solidarischem Handeln verwirklicht. Die Hinwendung zu den hilfsbedürftigen Menschen und die Solidarität mit ihnen ist praktizierende Nächstenliebe.

Menschliches Leben und Zusammenleben müssen sich auf diesem Hintergrund entwickeln können.“ In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, den zu Betreuenden, eine gute Zusammenarbeit und grüße sie herzlich.

Ihr Oliver Pilz
Geschäftsführer

Schnellkontakt Ökumenische Sozialstation

Unser Team berät Sie gerne!

  • Frau Gampe (Peißenberg) Tel. 08803-6333-147
  • Frau Wittich (Murnau) Tel. 08841-620040
  • Frau Weber (Schongau) Tel. 08861-240400
  • Frau Braun (Weilheim) Tel. 0881-9279799


Wie Sie sicherlich auf unserer Homepage erkennen konnten, bieten wir ein Komplettprogramm an sozialen Dienstleistungen an. Von der Versorgung zu Hause, über die Stationäre Pflege bis hin zur politischen Arbeit für behinderte Menschen, wir sind für Sie da! Um all diese Angebote aufrecht halten zu können sind wir als gemeinnützige Organisation auf Spenden angewiesen!

Wofür spenden Sie?

  • Unterstützung der Arbeit der Ökumenischen Sozialstation um die Pflege auch weiterhin flächendeckend anbieten zu können
  • Erhalt von Diensten, die von den Krankenkassen nicht kostendeckend finanziert werden. (Familienpflege, Tagespflege, Behinderten Kontaktstelle
  • Zuschuss zu notwendigen Pflegehilfsmittel für ambulante und stationäre Pflege z.B. Blutdruckmessgeräte, Ausstattung von Pflegebetten, KfZ, u.ä.

Ihre Vorteile!

  • Sie selbst bestimmen wofür Ihre Spende verwendet werden soll!
  • Sie erhalten von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung steuermindernd geltend machen können!
  • Sie tragen mit dazu bei, dass im Pfaffenwinkel die soziale Versorgung gesichert ist!

Sie können den gewünschten Betrag auf das folgende Konto überweisen
Ökumenische Sozialstation
BLZ: 703 510 30
Ktnr: 209 874

Informieren Sie sich und fordern Sie unsere Spendenunterlagen an!
Tel. 08803-6333-0

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